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Channel: Kommentare zu: Pro und Contra: Leistungsschutzrecht für Presseverlage (Update)
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Von: T. Hi.

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Wie du in deinem zweiten Absatz selbst sagst, geht es um das Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Bücher werden von der Definition des Presseerzeugnisses im geplanten § 87f. Abs. 2 UrhG nicht erfasst. (Ich habe mich oben etwas missverständlich ausgedrückt.) Insofern ist ein Einschätzen des Erfolges des Autors im Rahmen eines Presseerzeugnisses nicht besonders relevant. Bei Film- und Musikproduktion ist die Auswahl und Einschätzung des Künstlers aber von besonderer Wichtigkeit. Geworben wird auf beiden Seiten, wobei vermutlich der Werbeaufwand für einen brandneuen Film vermutlich deutlich höher ist als z.B. für eine seit Jahrzehnten erscheinende Zeitung. Insofern bleibe ich bei meiner Einschätzung, dass das Herstellen einer Musik-CD oder eines Films ein deutlich aufwändigerer sowie kosten- und zeitintensiverer Vorgang ist im Vergleich als die digitale Veröffentlichung durch einen Presseverlag, zumal es eben bei anderen Werkgattungen noch die vom Werk unterscheidbaren Leistungen gibt.

Es mag sein, dass der “klassische” Presseverlag nicht mehr zeitgemäß ist und ich stimme dir auch absolut zu, dass man sich schnellstens nach neuen Geschäftsideen und -feldern umsehen muss (was bestimmt schon passiert), aber ich glaube, dass man zu spät damit angefangen hat und noch versucht, über den Weg des LSR, also per Gesetz, den Schaden einzugrenzen. Das entspricht zunächst einmal nicht einem freien marktwirtschaftlichen System. Allerdings sollte beachtet werden, dass Journalisten einen großen Beitrag zur Aufklärung bzw. überhaupt erst zur Entdeckung von Sachverhalten tragen. Dies können sie u.a. aufgrund der besonderen Auskunftsrechte, die ihnen zustehen. Ob Blogger oder “Online-Medien” ebenfalls von diesen Rechten profitieren können und sie dann auch nutzen werden, bleibt abzuwarten. Ein zu früher “Tod” der Presseverlage wäre aber verheerend für die Demokratie und Informationsgesellschaft.

Bei Google sind vor allem die Kartellbehörden (siehe aktuelles Verfahren der EU) und Datenschützer gefragt. Ein Gesetz wie das Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist kein geeigneter Weg zur Regulierung der Macht von Google.

Natürlich geht es hier hauptsächlich um Geld. Auf beiden Seiten. 


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