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Von: jh

2 Anmerkungen: 1. Die Befürchtung, ein einzuführendes LSR führe zu einer Monopolisierung der Sprache, teile ich nicht, da der Beweis der Entnahme einzelner Worte, Satzzeichen oder Satzbestandteile aus einem Presseerzeugnis in aller Regel nicht gelingen wird. Wie Viola richtig anmerkte ist Sprache ein relativ starres System, das weniger Individualisierungsmöglichkeiten eröffnet, als etwa Musik/Tonaufnahmen und insofern ohne Unterscheidungsmöglichkeit beliebig wiederholbar ist. Zum Beweisantritt wird es daher auf die entsprechenden Begleitumstände ankommen, wie Verlinkung auf den Beitrag, Kenntlichmachung als Snippet, Nennung der Quelle informationswerter Umfang der Entnahme. Eine zufällige Übereinstimmung zweier Wortfolgen kann daher noch nicht als Entnahme gewertet werden. 2. Die Feststellung, Google verdiene mit der Einbindung der Inhalte in seinen Dienst Google News kein Geld, ist in der Tat irrelevant, da Schadenersatz jedenfalls über eine Lizenzanalogie geltend gemacht werden kann. Abgesehen davon ist es illusorisch, dass Google von der Bereitstellung derartiger Dienste keinen wirtschaftlichen Vorteil erlangt und daher nicht gewerbsmäßig (aus purem Altruismus etwa?) handle. Das die Verknüpfung von Daten zu Profilen verhilft Werbemaßnahmen zu größerem Erfolg (siehe: Targeted Advertising). 3. Zur Rechtsmissbräuchlichkeit: ein Vertrauenstatbestand seitens der Verleger wurde hier wohl kaum geschaffen. 4. Ja, dies ist ein teilweiser <a href="http://www.internet-law.de/2013/01/dem-djv-geht-der-aktuelle-gesetzesentwurf-zum-leistungsschutzrecht-nicht-weit-genug.html/comment-page-1#comment-19006" rel="nofollow">Crosspost </a>. Bis morgen! 

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